ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SUPREME SURFSCHULE GMBH & CO. KG
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden Inhalt des zwischen dem Kunden und der Supreme Surfschule GmbH & Co. KG (nachstehend „Supremesurf“ genannt), Am Strande 2 e, 18055 Rostock zustande kommenden Vertrages über die Buchung der Wassersport- und Schwimmkurse (Teil A „Kursbedingungen“) sowie Anmietung von Equipment (Teil B „Mietbedingungen“). Teil C „Allgemeine Regelungen“ beinhaltet die für alle Vertragsverhältnisse geltenden Bedingungen.
TEIL A KURSBEDINGUNGEN
Nachfolgende Bedingungen gelten für die Durchführung/ Teilnahme an den Wassersport- und Schwimmkursen, nachfolgend auch Kurse oder Kurse benannt.
1. Persönliche Voraussetzungen des Kunden für die Teilnahme an den Kursen
Für die Teilnahme an den Wassersportkursen (Kitesurf-; Windsurf-, Wingsurf-, Wellenreit- und Stand-Up-Paddle (SUP) – Kursen) sowie Schwimmkursen müssen gewisse Grundvoraussetzungen sowie ggf. besondere kursspezifische Voraussetzungen durch den Kunden erfüllt werden. Grundvoraussetzungen sind Voraussetzungen, welche für jeden der von Supremesurf angebotenen Kurse vom Kunden erfüllt werden müssen. Kursspezifische Voraussetzungen sind Voraussetzungen, die vom Kunden zusätzlich für die Teilnahme an einem bestimmten Kurs zu erfüllen sind, z.B. das Vorliegen bestimmter VDWS-Level für den Erwerb höherer VDWS-Level, ein bestimmtes Mindestalter oder Grundkenntnisse- und -fertigkeiten. Die Grundvoraussetzungen werden nachfolgend, die kursspezifischen Voraussetzungen in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Kurses dargestellt. Werden diese Grundvoraussetzungen als auch ggf. kursspezifischen Voraussetzungen nicht durch den Kunden erfüllt, ist eine Teilnahme an dem jeweiligen Kurs nicht möglich.
a) Kitesurf-; Windsurf-, Wingsurf-, Wellenreit- und SUP-Kurse
Die Teilnahme an den praktischen Kurseinheiten erfordert eine ausreichende körperliche Fitness sowie die Fähigkeit, mindestens eine Viertelstunde im Freiwasser schwimmen zu können. Die Teilnahme ist aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen, wenn Kunden an der Teilnahme am Kurs entgegenstehenden Herz- und Kreislauf-, schwerwiegenden orthopädischen oder die Schwimmfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankungen leiden. Schwangeren ist eine Teilnahme an den praktischen Kurseinheiten aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
b) Schwimmkurse
Die Teilnahme an den Schwimmkursen erfordert von den Kunden eine Grundgewöhnung an den Aufenthalt im Wasser (Freiwasser oder Schwimmbecken). Da sich der Kurs an Kinder richtet, bedarf es während des Kurses der Anwesenheit eines volljährigen AGB Supremesurf 4. Juli 2022
Betreuungsberechtigten (Eltern, Großeltern, etc.). Eine Teilnahme ist ab dem vollendeten 5. Lebensjahr (Mindestalter) möglich. Ab einem Alter von 4,5 Jahren können Kinder nur nach vorheriger persönlicher Abstimmung mit Supremesurf bzw. einem Schwimmlehrer von Supremesurf an dem Kurs teilnehmen.
c) Kunden, die einen Kurs buchen, müssen neben den unter Teil A. Ziffer 1 lit. a) und b) benannten allgemeinen persönlichen Voraussetzungen zudem über die kursspezifisch geforderten und in der Leistungsbeschreibung konkret beschriebenen weiteren Voraussetzungen und Erfahrung verfügen. Mit seiner Buchung bestätigt der Kunde, dass er den kursspezifischen Voraussetzungen und Erfahrungen verfügt.
d) Verfügt der Kunde nicht über die in der Leistungsbeschreibung benannten kursspezifischen Voraussetzungen und Erfahrungen und kann er deshalb nicht an dem Kurs teilnehmen, kann der Kursleiter vor Ort den Kunden auf einen seinen Fähigkeiten/ Kenntnisse entsprechenden Kurs umbuchen. Ist eine Umbuchung nicht möglich, behält Supremesurf seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Es steht im freien Ermessen von Supremesurf, dem Kunden in Höhe des vereinbarten Entgeltes einen Gutschein auszustellen.
e) Die Teilnahme an den von Supremesurf angebotenen Kursen erfordert geistige und körperliche Fitness. Eine vorherige sportärztliche Untersuchung wird empfohlen.
f) Die Teilnahme an Kitesurf- und Surfkursen ist für Kunden aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen, wenn sie an Herz- und Kreislauf-, schwerwiegenden orthopädischen oder die Schwimmfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankungen leiden.
2. Pflichten der Kunden bei Kursteilnahme
a) Während der Kurse hat der Kunde den Anweisungen der Kursleiter und Betreuer Folge zu leisten. Auf andere Kunden/ Sportler ist zu achten und Rücksicht zu nehmen. Zuwiderhandlungen berechtigen zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages oder zum temporären zum Ausschluss aus dem Kurs.
b) Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden eine Teilnahme an den Kursen nicht zu, weil der Zustand zum Beispiel eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst darstellt, kann Supremesurf den Kunden von der Teilnahme am Kursen ausschließen. Dies gilt insbesondere für unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehende Kunden.
c) Soweit im Rahmen der Kurse durch den Kunden Wassersportequipment durch Supremesurf überlassen wird, gelten die Mietbedingungen gem. Teil B.
3. Leistungen, Leistungsänderungen, Rücktritt bei Leistungsänderungen
a) Die Leistungen von Supremesurf ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Kurses, dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Buchungsbestätigung sowie diesen AGB. Im Fall von Widersprüchen ist die Buchungsbestätigung ausschlaggebend.
b) Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung in Textform.
c) Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Leistungen, die von Supremesurf nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses nicht beeinträchtigen.
d) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bei Mängeln der geänderten Leistungen bleiben unberührt.
e) Supremesurf wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unterrichten.
f) Im Falle einer erheblichen Änderung oder Abweichung wesentlicher Kursleistung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Supremesurf über die Leistungsänderung Supremesurf gegenüber geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, seine Rechte schriftlich geltend zu machen.
g) Wenn infolge äußerer Umstände die Durchführung des Kurses nur unter Einhaltung von behördlichen Auflagen möglich ist, ist Supremesurf berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Teilnahme an dem Kurs von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Supremesurf unterrichtet den Kunden rechtzeitig über die für den jeweiligen Kurs geltenden Auflagen vor Kursbeginn. Auflagen können sein die Übermittlung von Aufenthalts, Kontakt- und Gesundheitsinformationen – auch ein Impf, Genesenenoder Testnachweis – vor Kursbeginn; Durchführung von COVID19Tests vor und ggf. während des Kurses; Einhaltung von Abständen und Tragen von Masken. Supremesurf ist bei Verstößen gegen geltende Auflagen berechtigt, den Kunden vom Kurs auszuschließen. In dem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Kurspreises für den nicht erbrachten Teil des Kurses und /oder für andere erworbene Leistungen. Ersparte Aufwendungen werden jedoch dem Kunden erstattet.
4. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchung, höhere Gewalt
a) Der Kunde kann jederzeit vor Kursbeginn von dem Kurs zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Supremesurf. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
b) Tritt der Kunde vor Kursbeginn zurück oder tritt er den Kurs nicht an, so verliert Supremesurf den Anspruch auf den Kurspreis. In dem Fall hat Supremesurf, soweit Supremesurf den Rücktritt nicht zu vertreten hat oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für seine Aufwendungen und entgangenen Gewinn (Stornokosten). Die Stornokosten sind zeitlich gestaffelt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Kursbeginn und in einem prozentualen Verhältnis zum Kurspreis pauschaliert, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt wurden. Die Stornokosten berechnen sich danach wie folgt berechnet:
bis 60. Tag vor Kursantritt bis zu 20 %
ab 59. bis 31. Tag vor Kursantritt 30 %
ab 30. bis 15. Tag vor Kursbeginn 50 %
ab 14. bis 3. Tag vor Kursbeginn 75 %
ab 2. Tag vor Kursbeginn 90 %
am Tag des Kursantritts und bei Nichtantritt des Kurses 95 % des Kurspreises.
c) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Supremesurf infolge der Stornierung oder des Nichtantritts des Kurses keine oder geringere Stornokosten entstanden sind. In dem Fall hat der Kunde keine bzw. die tatsächlich angefallenen geringeren Stornokosten zu zahlen.
d) Supremesurf kann in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine Erstattung der konkret angefallenen Stornokosten fordern, wenn Supremesurf nachweist, dass infolge der Stornierung oder des Nichtantritt des Kurses höhere Stornokosten, als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Supremesurf wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret beziffern und belegen.
e) Supremesurf behält sich vor, den Kurs auf Grund von von Supremesurf nicht beeinflussbaren Umständen, z.B. Wetter, Wasser- und Strömungsverhältnissen, behördlichen Auflagen, auch aufgrund angeordneter Infektionsschutzmaßnahmen und zur Durchführung der Praxiseinheiten ungeeigneter Windverhältnisse (kein, zu schwacher oder zu starker Wind), zu verlegen, zu unterbrechen oder abzusagen. In diesem Fall kann Supremesurf die noch offene Kurszeit nachholen oder in Form eines Gutscheines gutzuschreiben. Dieser Gutschein kann im Rahmen des Wertes für jede Dienstleistung von Supremesurf eingelöst werden.
f) Bis zum Kursbeginn kann der Kunde eine Ersatzperson benennen, welche statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt (Ersatzperson). Es steht im billigen Ermessen von Supremesurf, dem Eintritt der Ersatzperson in die Rechte und Pflichten des Vertrages zuzustimmen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde Supremesurf als Gesamtschuldner für den Kurspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Im Falle des Eintritts eine Ersatzperson in den Vertrag wird ein pauschales Entgelt für die Umbuchung in Höhe von 30,- EUR fällig.
g) Ein Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht. Der Kunde kann aber bis 30 Tage vor Kursbeginn den Wunsch an Supremesurf herantragen. Supremesurf wird dann prüfen, ob eine Umbuchung vorgenommen werden kann. Im Falle der Umbuchung fällt ein Entgelt von 30,- EUR an.
h) Wird der Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist nicht durchführbar, so kann der Kurs verlegt, unterbrochen oder abgebrochen werden. Es gelten im Übrigen die Bestimmungen des BGB bei höherer Gewalt.
i) Nimmt der Kunde von Supremesurf in ordnungsgemäß angebotene Leistungen, aus Gründen, die in der Risikosphäre des Kunden liegen, nicht oder nur teilweise in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine Erstattung des Kurspreises.
5. Mindestteilnehmerzahl und Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
a) Kurse können nur durchgeführt werden, wenn die dafür vorgesehene und in der Leistungsbeschreibung benannte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
b) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Supremesurf vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Leistungsbeschreibung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Frist zum Rücktritt aufgrund nicht erfüllter Mindestteilnehmerzahl benannt ist.
c) Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Kursbeginn unter Verweis auf die nicht erreichte Mindestteilnehmerzahl dem Kunden gegenüber zu erklären.
d) Im Falle des Rücktritts wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erstattet Supremesurf auf den Kurspreis geleistete Zahlungen.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Supremesurf kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung des Kurses nachhaltig stört oder sich derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. In dem Fall behält Supremesurf den Anspruch auf den Kurspreis unter Abzug ersparter Aufwendungen oder anderweitigen Erwerbs.
TEIL B MIETBEDINGUNGEN
Nachfolgende Bedingungen gelten für die Anmietung von Wassersportequipment oder die Nutzung desselben bei kostenfreier Überlassung im Rahmen der Kurse.
1. Rücktritt vom Mietvertrag / Fälligkeit der Miete
a) Der Kunde ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen bis Ablauf des zum dritten Kalendertages vor Mietbeginn kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Supremesurf. Zu Nachweiszwecken wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
b) Die Miete ist fällig nach Ablauf der Frist gem. vorstehenden Absatz lit a).
2. vom Kunden für die Anmietung von Wassersportequipment zu erfüllende Voraussetzungen
Die Anmietung von Kitesurf-, Windsurf- und Wing Surfequipment kann nur erfolgen, wenn der Kunde über die entsprechenden Lizenzen des VDWS verfügt. Die Vermietung ohne VDWS Lizenz liegt im Ermessen des jeweiligen Stationsleiters. Die für die jeweiligen Artikel erforderlichen Lizenzen werden in der jeweiligen Artikelbeschreibung benannt. AGB
3. Kaution / Vorlage eines Personalausweises
a) Equipment wird nur gegen Vorlage eines amtlichen Dokumentes überlassen. Supremesurf ist berechtigt, eine Kopie davon anzufertigen.
b) Equipment wird zudem nur bei Hinterlegung einer Kaution dem Kunden überlassen. Die Höhe der Kaution wird im Buchungsprozess ausgewiesen und ist spätestens vor Übergabe des Equipments zu zahlen.
4. Prüfpflicht des Kunden bei Übergabe, Anzeige von Schäden
Das Equipment ist bei Übernahme zu überprüfen; Beanstandungen und Mängel sind Supremesurf vor der ersten Nutzung; verursachte Schäden unverzüglich anzuzeigen. Equipment ist sorgsam und pfleglich zu behandeln sowie im gereinigten Zustand zurückzugeben.
5. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für schuldhaft verursachte Schäden an dem oder den Verlust des überlassenen Equipments Supremesurf gegenüber auf Schadenersatz in Höhe des Zeitwertes.
6. Nutzung
Die Weitergabe des dem Kunden von Supremesurf überlassenen Equipments an Dritte ist nicht gestattet.
TEIL C ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR ALLE VERTRAGSVERHÄLTNISSE
1. Abschluss des Vertrages
a) Zur Buchung von Leistungen (Kurse oder Anmietung von Equipment) steht dem Kunden auf der Homepage ein Buchungsformular zur Verfügung. Der Ablauf der Onlinebuchung wird dabei dem Kunden erläutert. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „Buchung bestätigen“ bietet der Kunde Supremesurf den Abschluss des Vertrages auf Durchführung des gewünschten Kurses oder Anmietung von Wassersportequipment auf Grundlage der der Anmeldung zu Grunde liegenden Preise, Leistungsbeschreibungen, Hinweisen und diesen AGB (nachfolgend Buchung genannt) verbindlich an. Dabei hat der Kunde vorab den Inhalt der Buchung und die Kenntnisnahme der AGB zu bestätigen.
b) Minderjährige können keine Buchungen vornehmen. Für Minderjährige hat die Buchung über eine erziehungsberechtigte Person zu erfolgen. In dem Fall wird der Vertrag mit der erziehungsberechtigten Person zu Gunsten des Minderjährigen als Berechtigten der gebuchten Leistung geschlossen.
c) Mit der Buchung durch den Kunden über die Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „Anmeldung bestätigen“ bestätigt der Kunde, dass er und die ggf. weiteren über ihn angemeldeten Kunden die zur Nutzung der Leistungen jeweils spezifischen Voraussetzungen erfüllen, d.h.
aa) bei Buchung von Kursen die zur Teilnahme an den Kursen notwendigen Grundvoraussetzungen und die kursspezifischen Voraussetzungen im Sinne von Teil A Ziffer 1. dieser AGB erfüllen, insbesondere physisch und psychisch in der Lage sind, an dem jeweiligen Kurs teilzunehmen oder
bb) bei der Anmietung von Wassersportequipment die zur Nutzung des gemieteten Wassersportequipment erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
d) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Kunden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen. Er hat die Kunden, für welche er Buchungen vornimmt, über die Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag, diesen AGB, Leistungsbeschreibungen, Hinweisen zu informieren.
e) Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch Supremesurf zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Allein die Übermittlung der Buchung (Anmeldung) durch Betätigung des Buttons „Anmeldung bestätigen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Buchung (Anmeldung).
f) Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde noch einmal die der Buchung zu Grunde liegende Leistungsbeschreibung sowie die AGB.
2. Fälligkeit der Rechnungsbeträge / Zahlungsweg
a) Der Rechnungsbetrag wird mit der verbindlichen Buchung fällig und ist binnen 7 Tagen, soweit in der Buchungsbestätigung oder in diesen AGB, für die Miete vgl. Teil B Ziffer 1. lit b), nichts anderes bestimmt wird, zu zahlen. Soweit aufgrund kurzfristiger Buchung die Zahlungsfrist nicht eingehalten werden kann, hat eine unbare Zahlung spätestens bis zum Tag vor Beginn der Leistung (Kurs- oder Mietbeginn) zu erfolgen. Maßgeblich ist die Gutschrift auf dem Konto von Supremesurf. Alternativ kann der Rechnungsbetrag auch in bar spätestens vor Beginn der Leistung gezahlt werden. Bis zum Nachweis der Zahlung ist Supremesurf berechtigt, die Teilnahme am Kurs oder die Herausgabe des gemieteten Equipments zu verweigern (Zurückbehaltungsrecht).
b) Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist nur über einen der in der Buchung angegeben Zahlungsweg möglich.
3. Haftungsbeschränkung
a) Die Haftung von Supremesurf für Schäden des Kunden ist auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beschränkt.
b) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).
c) Vorstehende Regelungen gelten auch für die Organe, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Arbeitnehmer von Supremesurf.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden
a) Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, Supremesurf den Mangel unverzüglich mitzuteilen. Sofern der Kunde den Mangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigt, sind Minderungsansprüche, soweit sich diese auf den Zeitraum bis zur Anzeige des Mangels beziehen, ausgeschlossen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
5. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen gegen Supremesurf an Dritte ist ausgeschlossen. Ausgenommen davon ist der gesetzliche Übergang von Ansprüchen auf Dritte.
6. Datenschutz
Supremesurf ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass Supremesurf nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Kunde in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hat. Das geltende Datenschutzrecht gewährt dem Kunden gegenüber Supremesurf hinsichtlich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten folgende Rechte:
- Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO,
- Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO,
- Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO,
- Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DSGVO,
- Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO,
- Recht auf Widerruf erteilter Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO sowie
- Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO.
Der Kunde kann sich in Fragen des Datenschutzes an die oben angegebene Adresse von Supremesurf wenden.
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Supremesurf findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht Anwendung.
b) Soweit Kunden Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, wird als Gerichtsstand Rostock vereinbart.
c) Soweit der Kunde Verbraucher ist, gilt für sämtliche Streitigkeiten der gesetzliche Gerichtsstand.
8. Fernabsatzverträge
Bei den von Supremesurf angebotenen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen zur Freizeitgestaltung mit einem festen Leistungszeitraum gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB, so dass kein Widerrufsrecht für im Fernabsatz geschlossene Verträge besteht.
9. Streitbeilegungsverfahren
Supremesurf nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet.
10. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.